Gesetzliche Einlagensicherung
- October 09, 2023
- Goldinvest
- GOLDANLAGE
Wie sicher ist sie?
Warum stellt sich diese Frage? Weil es zwei Gesetze gibt, die einander scheinbar widersprechen. Während das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) stark publiziert wurde, hat die deutsche Bundes Regierung ein weiteres Gesetz verabschiedet. Das Sanierungs-und Abwicklungsgesetz (SAG).
Also zwei Gesetze, doppelt genäht hält besser??
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland schützt das Geld der Einleger bei deutschen Banken und Sparkassen im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit der jeweiligen Bank. Dieser Schutz soll das Vertrauen der Verbraucher in das Bankensystem stärken und die finanzielle Stabilität des Landes gewährleisten. Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland ist in erster Linie durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt.
Hier sind einige wichtige Punkte zur gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland:
1. Höhe der Einlagensicherung: Die Einlagensicherung deckt Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen und anderen Institutionen bis zu einer Höhe von derzeit 100.000 Euro pro Person und Bank. Für Gemeinschaftskonten (z. B. Ehepaare) gilt dieser Betrag pro Person, sodass Ehepaare bis zu 200.000 Euro pro Bank geschützt sind.
2. Träger der Einlagensicherung: In Deutschland sind die meisten Banken Mitglieder im Bundesverband deutscher Banken, der die gesetzliche Einlagensicherung für seine Mitgliedsbanken organisiert. Die Sparkassen sind Teil des Sparkassen- und Giroverbandes, der eine eigene Einlagensicherung betreibt.
3. Staatliche Garantie: Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland wird durch den Staat unterstützt. Das bedeutet, dass im Falle einer Bankenkrise oder Insolvenz der Staat einspringt, um die Einlagen der Kunden zu schützen.
4. Europäische Einlagensicherung: Deutschland beteiligt sich auch an der europäischen Einlagensicherung, die zusätzlichen Schutz bietet. Diese deckt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank in der gesamten Eurozone ab.
5. Schnelle Auszahlung: Im Falle einer Bankeninsolvenz bemüht sich die Einlagensicherung, die geschützten Einlagen der Kunden so schnell wie möglich auszuzahlen, um finanzielle Engpässe zu verhindern.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Finanzprodukte automatisch unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen. Investitionen wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds sind nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt. Wenn Sie sich über den Schutz Ihrer Einlagen oder bestimmter Finanzprodukte informieren möchten, sollten Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse wenden oder die Informationen auf deren Website prüfen.
Dieses sehr umfängliche Gesetz soll verhindern, das der Staat aus Steuermitteln (also unser aller Geld) wie 2007 und fortfolgend Banken rettet. Während die Verluste über den Staat abgefangen wurden, konnten sich Anteilseigner weiter über Gewinne freuen. „Verluste sozialisieren, Gewinne privatisieren“ konnte es zusammengefasst werden.
Das 2015 in Kraft getretene SAG schreibt nun Maßnahmen fest, die eine Bankenpleite vermeiden sollen. Ist ein Kreditinstitut oder eine Finanzgruppe gefährdet, könnten als letzte von sieben Möglichkeiten jedoch Kundinnen und Kunden mit Sparguthaben von mehr als 100.000 Euro als Gläubiger haftbar werden. Diese Gläubigerbeteiligung wird als „bail-in” bezeichnet. Laut der Bafin kann in diesem Prozess auf „Einlagen von Privatpersonen, Kleinstunternehmen und kleinen und mittelständischen Unternehmen“, „einschließlich Fest-, Termingelder und Sparguthaben“ zugegriffen werden.
Wichtig ist Befürwortern dieser Vorgehensweise festzustellen, dass es sich nicht um eine Enteignung handelt, denn:
Wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt, handelt es sich nicht um eine Enteignung, wenn das Geld von Bankkundinnen genutzt wird, um eine Bank zu retten oder abzuwickeln. Das sei unter anderem deswegen so, weil nur die staatlichen Eingriffe nach Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes als Enteignung gälten, die auf die „Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet“ seien.
Zudem müsse bei einer Enteignung Eigentum auf den Staat übergehen, das sei aber bei einer Bankenabwicklung nicht der Fall: „Im Falle des SAG ist der Rechtsakt darauf gerichtet, gegenläufige private Interessen zu einem Ausgleich zu bringen.
Das erinnert vielleicht an die viel beachtete Aussage eines deutschen Bundeswirtschaftsministers, wenn ein Betrieb aufhört zu produzieren, ist er ja nicht insolvent.
Ob der Betroffene sich dann enteignet fühlt, bleibt ihm überlassen…..
Tatsächlich werden die Vorschriften des Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) durch das SAG nicht negiert.
Das SAG soll zudem nur „Systemrelevante“ Banken betreffen. Ein dehnbarer Begriff.
Während die gesetzliche Einlagensicherung je Person und Bank mit 100.000€ üppig scheint, sieht das im unternehmerischen oder institutionellen Bereich schon ganz anders aus.
Nun könnten Unternehmen Ihre Einlagen ja auf mehrere Banken verteilen, um ihr Risiko zu senken. Wenn das ginge, wäre das schon ein erheblicher logistischer Aufwand im Zahlungsverkehr in den Betrieben.
In Deutschland aber als Unternehmen mehrere Geschäftskonten bei verschiedenen Banken zu bekommen ist eine Herausforderung für sich und dazu auch der eigenen Bonität nicht unbedingt zuträglich. Wenn es dann, gezwungener Maßen auch ständig zu Umbuchungen unter den Konten kommt, sind Nachfragen der Steuerbehörden nicht auszuschließen.
Was das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) betrifft ist gut zu wissen, dass ca. 400€ je 100.000€ in den entsprechenden Töpfen gehalten werden.
Trifft es also nicht nur eine regionale Bank sondern auch Großbanken ist fraglich wie das aufgefangen werden soll.
Aufgrund der heutigen Vernetzung der Kunden und auch der Finanzwirtschaft können Bankenruns in Folge Vertrauensverlust in kürzester Zeit in Gang kommen, wie man bei den 3 großen Bankpleiten in den USA in diesem Jahr gesehen hat.
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind gut beraten, Edelmetalle als Vermögens- und Sicherheitssäule zu halten. Wenn sie diese in Ihrem Zugriffsbereich sicher verwahren, können sie zur Rettung von Finanzinstituten nicht herangezogen werden. Der Erwerb und Besitz ist legal und kann in Österreich bis 10.000€ und in DE bis 2000€ sogar anonym vollzogen werden. Darüber gibt es eine Legitimationspflicht durch den Edelmetallhändler nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG), diese Unterlagen sind durch den Händler 9 Jahre aufzubewahren, nicht aber automatisch bei Behörden bekanntzumachen.
Wichtig: Auch wenn Sie legal, anonym Edelmetalle kaufen, tun Sie das nie ohne Rechnung!
Anderenfalls kann es bei Veräußerung oder zu anderen Anlässen (z.B. Versicherungsfälle) Besitzer sind. zu Problemen führen. Diese Form des Herkunftsnachweises Ihrer Edelmetalle belegt zumindest, dass Sie rechtmäßiger Besitzer sind.
Grundsätzlich gilt es als interessante Variante, Betriebsvermögen in Edelmetallen zu halten. Dabei ist Gold umsatzsteuerfrei, Silber (ges.MwSt.19%) kann der Vorsteuerabzug erfolgen.
Dies gilt nur für Gold- und Silberartikel, die nicht Schmuck zugerechnet werden. Mit gängigen Produkten als Münzen oder Barren zur Kapitalanlage, also nicht Schmuck- oder Sammlerstücke, ist man auf der sicheren Seite.
Jegliche Ausführungen und Beispielrechnungen dazu möchten wir uns an dieser Stelle enthalten, das ist Aufgabe von Steuerexperten.
Die Vorteile für Unternehmen sind vielfältig:
Für die Anschaffung von Edelmetallen, ob für die private Vermögenssicherung oder die betriebliche Rücklage, finden Sie bei uns die richtigen Produkte, diskrete und kompetente Beratung eines zertifizierten Edelmetallhändlers.
Ob Münzen oder Barren zur Kapitalanlage oder auch Ankauf von Edelmetallen, inclusive Schmuck, finden Sie uns hier:
www.goldinvest-edelmetalle.de