Gold vs. Kryptowährungen in Österreich: Steuern im Vergleich – Was ist besser für langfristige Investments?
- July 15, 2024
- Goldinvest
- GOLDANLAGE
Seit März 2022 hat sich die steuerliche Landschaft für Kryptowährungen in Österreich erheblich verändert, indem sie nun ähnlich wie Aktien und Anleihen behandelt werden. Diese Anpassungen markieren einen bedeutsamen Schritt hin zu klareren und gerechteren Steuerregelungen für digitale Assets.
Im Gegensatz zu Kryptowährungen unterliegt Gold in Österreich einer stabilen und gut etablierten steuerlichen Behandlung. Gold wird als physisches Edelmetall betrachtet und unterliegt daher nicht den komplexen Regelungen, die digitale Assets betreffen.
Gewinne aus dem Verkauf von Gold werden je nach Haltefrist des Anlegers besteuert. Bei einer Haltefrist von über einem Jahr sind Gewinne aus dem Verkauf von Gold in Österreich vollständig steuerfrei. Das bedeutet, dass Anleger, die Gold länger als ein Jahr halten, keine Einkommensteuer auf die erzielten Gewinne zahlen müssen. Für kurzfristige Gewinne, also solche, die innerhalb eines Jahres realisiert werden, greift der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers.
Diese Regelung macht Gold zu einer attraktiven Investitionsoption für langfristig orientierte Anleger, da sie steuerlich begünstigt ist und gleichzeitig eine physische Absicherung bietet.
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Österreich ist dagegen deutlich spezifischer und unterliegt festen Regelungen, die seit März 2022 gelten. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Geld oder andere Werte werden mit einem Sondersteuersatz von 27,5% besteuert. Verluste aus Kryptowährungen können nur mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden, die ebenfalls diesem Steuersatz unterliegen.
Seit Januar 2023 können Anleger wählen, welche Kryptowährungseinheiten sie zuerst verkaufen möchten, wenn sie mehrere Einheiten derselben Währung zu unterschiedlichen Zeiten erworben haben. Diese Flexibilität ermöglicht eine genauere steuerliche Planung und Optimierung.
Spezielle Regelungen gelten auch für Tätigkeiten wie Staking, Airdrops und Mining. Erträge aus diesen Aktivitäten werden erst besteuert, wenn sie verkauft oder in Fiat-Geld umgewandelt werden, und unterliegen ebenfalls dem Sondersteuersatz von 27,5%.
Ein bedeutender Schritt in der Verwaltung der Steuererhebung für Kryptowährungen ist seit 2024 der geltende Kapitalertragsteuerabzug. Dieser sieht vor, dass Dienstleister verpflichtet sind, 27,5% der Gewinne als Steuer einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Steuerehrlichkeit zu fördern und die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten.
Die neuen steuerlichen Regelungen für Kryptowährungen in Österreich sollen für mehr Transparenz und Gerechtigkeit sorgen, indem sie die steuerliche Behandlung dieser digitalen Assets an die von traditionellen Finanzinstrumenten anpassen. Im Gegensatz dazu bleibt Gold als physisches Edelmetall mit einer Haltefrist von über einem Jahr steuerfrei, was es zu einer attraktiven Option für langfristig orientierte Anleger macht, die Stabilität und steuerliche Vorteile suchen.